Web-Seminar: Lockerung des Lockdowns im Hotel und Gastgewerbe – typische Rechtsfragen in Zeiten der Pandemie
Wie kaum eine andere Branche ist das Hotel- und Gastgewerbe auch im zweiten Jahr der Corona Pandemie starken Belastungen ausgesetzt. Nach dem langen zweiten Lockdown blicken Unterkunftsbetreiber und andere touristische Anbieter nun hoffentlich bald der Wiedereröffnung entgegen. Dabei tun sich allerhand rechtliche Fragen auf.
Aus diesem Anlass laden wir Sie zum Web-Seminar zum Thema „Lockerung des Lockdowns im Hotel und Gastgewerbe – typische Rechtsfragen in Zeiten der Pandemie“
Fragen an Herrn Dukic, die Ihnen schon vorab einfallen, können Sie gerne an info@oberbayern.de schicken. Wir werden diese sammeln und zur Vorbereitung des Web-Seminars an Herrn Dukic schicken.
Übersicht der Themen:
Referent: Rechtsanwalt Florian Dukic
Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Florian Dukic gewinnen. Herr Dukic kommt von der Kanzlei Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte aus München, die sich ausschließlich auf rechtliche Fragen im Tourismus und Gastgewerbe spezialisiert hat.
Zielgruppe des Seminars: Gastgeber, Hotels
Registrierungslink: https://zoom.us/webinar/register/WN_64HHIUPbQyGVya547VwGkw
Erste Teilnahme an einem Web-Seminar? Hier geht’s zur Anleitung
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Telefon: 089 638958790 / E-Mail: echtdigital@oberbayern.de / Website: oberbayern.de
Datum: | 23. März |
Zeit: |
14:00 - 15:30 Uhr
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Kategorie | Rechtliches |
Website: | https://zoom.us/webinar/register/WN_64HHIUPbQyGVya547VwGkw |
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